Leuchtmittelverbot ab 2023: Das sollten Sie wissen
Seit 2019 werden nach und nach diverse Leuchtmittel verboten und sollten durch energieeffizientere Versionen ausgetauscht werden. Per 2023 werden weitere Leuchtmittel auf der Verbotsliste stehen.
Was verboten wird und was das für uns im Büro bedeutet, haben wir mit dem Lichtexperten Stefan Huber von Waldmann – Engineers of Light besprochen.
JOMA-Team: Stefan, kannst du uns genauer sagen: Was genau wird verboten?
Stefan Huber: Gerne. Im kommenden Jahr wird das Inverkehrbringen, also der Verkauf diverser Leuchtmittel verboten.
- Ab dem 25. Februar 2023 sind das Kompaktleuchtstofflampe mit Stecksockel für Stehleuchten und Ring-Leuchtstofflampen.
- Ab dem 25. August 2023 geht es dann den Leuchtstofflampen in Stabform – also „normalen“ FL-Röhren, wie wir sie teilweise auch noch in den Büros kennen, an den Kragen. Dies sind mehrheitlich deckenorientierte Leuchten/An/Einbau und Pendelleuchten.
- Ab dem 1. September 2023 betrifft das Verbot Halogenlampen „Pins“. Diese kommen vor allem noch in älteren Arbeitsplatzleuchten vor.
JOMA-Team: Wie weiss ich, ob ich betroffen bin?
Stefan Huber: Das Thema in Büros ist vorwiegend die Stehleuchte mit Leuchtstofflampe/Kompakt-Lampe mit Sockel (in der Regel sind dies 4 Kompakt-Lampen à 55 Watt pro Leuchte).
JOMA-Team: Was ist der Mehrwert, wenn ich jetzt auf LED-Leuchten wechsle?
Stefan Huber: Es gibt mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen verbrauchen LED-Leuchten weniger Energie, oft weniger als die Hälfte von Vorgängermodellen. Ausserdem wird bei LED-Leuchten weniger Energie in Form von Wärme in den Raum abgegeben und somit wird diese Energie effizienter genutzt.
Leuchtstofflampen beinhalten ausserdem nach wie vor Quecksilber – ein Wechsel auf LED hilft hier somit doppelt der Umwelt, also nicht bloss über die Energieersparnis.
Wie viel Energie sparen LED-Leuchten denn eigentlich ein im Vergleich zu meiner aktuellen Bürobeleuchtung? Was bedeutet das in Franken? Rechnen Sie es hier aus!
JOMA-Team: Wie gehe ich denn jetzt vor, wenn ich mir einen Wechsel auf LED-Leuchten überlege?
Stefan Huber: Am besten ist es, den aktuellen Leuchtmittelbestand und die Typen abzuklären, die im Einsatz sind. Dann wendet man sich am besten an ein Fachgeschäft, so wir ihr die JOMA, es seid.
JOMA-Team: Kann man bestehende Leuchten auch umbauen?
Stefan Huber: Dazu muss man wissen, dass die alten Modelle für schaltbare Leuchten gedacht sind, bei dimmbaren Leuchten aber nicht funktionieren.
Da die grosse Menge der Stehleuchten heute auch auf Sensorik/Dimmung setzt, funktionieren diese Retrofit-Leuchtmittel leider in vielen Fällen dann eben nicht wie gewünscht.
Es gibt Anbieter, die Leuchten «umrüsten». Davon raten wir aber grundsätzlich ab. Solche „Umbauten“ sind immer Kompromisslösungen–, oft ist die Effizienz danach nicht entsprechend, oder aber die Leuchte verursacht danach unangenehme Blendungen. Mit einem Umbau der Leuchte entfällt immer auch die Zulassung der Leuchte – die Verantwortung liegt dann bei der Person oder Firma, die die Änderung durchgeführt hat.
JOMA-Team: Was gibt es sonst noch zu beachten?
Stefan Huber: Die Leuchtstofflampen werden verboten. Das heisst, sie dürfen nicht mehr verkauft werden. Falls Endnutzer*innen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Leuchten beschaffen möchten, kann auch ein Vorrat an alten Leuchten angelegt werden. Diese dürfen weiterhin eingesetzt werden, bis sie aufgebraucht sind.
Jedoch muss früher oder später sowieso auf LED umgestiegen werden und gerade in diesem Winter lohnt es sich doppelt, Energie zu sparen.
Übrigens: Hat man bereits LED-Leuchten im Einsatz und möchte einen zusätzlichen Beitrag leisten, kann man bei vielen Produkten den Bewegungsmelder so einstellen, dass die Leuchte manuell eingeschaltet werden muss, jedoch die Ausschaltung aktiv bleibt.
Einige Unternehmen schätzen es, wenn die Leuchte beim Vorbeigehen nicht immer einschaltet. Die Leuchte schaltet sowieso nach 10 Minuten automatisch aus, jedenfalls bei unseren Modellen. Dies ist eine schnelle, einfache Maßnahme, die immer öfters gewünscht wird.
Unsere Techniker können diese Einstellung bei den Waldmann Leuchten auf Wunsch des Kunden direkt vor Ort erledigen.
Vielen Dank, Stefan!
Haben Sie weitere Fragen zu den Themen Bürobeleuchtung, Leuchtmittelverbot oder allgemein zu Licht im Büro? Dann rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Sie!
Sie erreichen uns unter 052 365 41 11 oder info@joma.ch.
Hier können Sie einen Termin mit unseren Einrichtungsberater*innen anfragen.
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