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Der gravierendste Fehler: der Bildschirm sollte niemals direkt vor dem Fenster stehen. Die Sonne blendet direkt. Ein vernünftiges Arbeiten ist nicht möglich. Immer wenn direktes Tageslicht ins Spiel kommt, sind die Vorgaben der BGV kaum einzuhalten, wie die dargestellten Leuchtdichtewerte am Fenster, am Bildschirm und auf der Arbeitsfläche zeigen. Den Bildschirm ungeschützt ans Fenster zu stellen, ist deshalb grundsätzlich problematisch.

Masseinheit für Leuchtdichte:
Candela (cd/qm = Candelas/Quadratmeter)

Legende zum Bild:
a: Fensterflächen / Sonne
b: Bildschirm / positiv
c: Arbeitsfläche / gut beleuchtet  

Fragen? Rufen Sie uns an unter 052 365 41 11

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