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Die Bedarfserhebung

Aufnahme von Notwendigkeiten und Bestandsaufnahme

Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung verpflichten zur Arbeitsplatzanalyse. Dazu gehört auch die Untersuchung der Arbeitsabläufe und der Kommunikationsverhältnisse und daraus wiederum lassen sich die Anforderungen an das organisatorisch-funktionale Gesamtkonzept ableiten.

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